Ihre deutschsprachige Rechtsanwaeltin
in der Dominikanischen Republik.
Prozessanwaeltin fuer Grundstuecks -
und Zivilrecht.
Magister (Fachanwaeltin) fuer Zivilprozessrecht.
Magister (Fachanwaeltin) fuer Immobilienrecht.
Mitglied des Colegio de Abogados de la
Republica Dominicana (CARD).
Arbitro (Mediator) der Industrie und
Handelskammer Puerto Plata.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht Ihnen Probleme abzunehmen, vorbeugend zu beraten
und Ihnen stets zur Seite zu stehen, damit Ihre Rechte in der Dominikanische Republik
gewahrt bleiben. Wir setzen Ihre Ansprüche mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durch.
Durch unsere Spezialisierung auf wesentliche Rechtsgebiete erhalten Sie eine kompetente
Beratung und individuelle Betreuung bei allen rechtlichen Belangen in der Dominikanischen Republik.
Insbesondere ist es unsere Bemuehung zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden,
soweit dies moeglich ist. Wir vertreten Ihre Interessen und nicht die von anderen. Ihre Belange sind bei uns sicher.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen und freuen uns ueber einen persoenlichen Kontakt mit Ihnen.
Eine ausfuehrliche Rechtsberatung ist auch ohne persönlichen Kontakt und lange Wartezeiten moeglich. Bei Lic. B.Stuckmann & Asocs. beraten wir alle Rechtsratsuchenden auf Wunsch auch online, telefonisch und ueber WhatsApp.
Seit Jahren beraten und vertreten wir weltweit Mandanten - mit oder ohne persönlichen Kontakt. Durch die Nutzung der Online-Kommunikation und der Beschränkung auf den telefonischen Kontakt spart Zeit beim Rechtsanwalt und beim Mandanten und ermöglicht eine günstige Rechtsberatung.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis koennen Auslaender dauerhaft und uneingeschraenkt in der Dominikanischen Republik leben und arbeiten. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert Auslaendern, welche sich laengere Zeit oder auch fuer immer sich in der Dominikanischen Republik aufhalten moechten, bei der Erlangung der dominikanischen Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) behilflich zu sein. Sie werden vom Antrag bis zum Erhalt Ihrer Residencia durch unsere Kanzlei betreut und alle Termine bei der Einwanderungs-
behoerde in Santo Domingo werden durch uns organisiert.
Sichern Sie sich ab - Firmengründung nach dominikanischem Gesetz.
Wenn Sie eine dominikanische Gesellschaft gruenden moechten, sei es zu geschaeftlichen Zwecken oder zum Erwerb von Immobilien, so bieten sich Ihnen verschiedene Moeglichkeiten. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Auswahl der Geschaeftsform und bei der Anmeldung und Abwicklung Ihrer Firma. Sie benoetigen fuer die Firmengruendung keine dominikanische Aufenthaltsgenehmigung.
Lassen Sie sich von uns unverbindlich und kompetent beraten.
Auslaendische Investoren koennen
in der Dominikanischen Republik unbegrenzt Eigentum erwerben.
Eigentum kann wahlweise unter dem Namen einer dominikanischen Firma, oder unter dem Namen einer Privatperson getaetigt werden.
Eine Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) ist fuer den Erwerb einer Immobilie in der Dominikanischen Republik nicht erforderlich. Lediglich ein Reisepass wird zur Kaufvertragserstellung und zur Eintragung in das Grundbuch benoetigt. Das Risiko beim Immobilienerwerb ist sehr gering, wenn Sie einen serioesen Rechtsanwalt und einen zuverlaessigen Landvermesser beauftragen.
Wir setzen im Einklang mit der dominikanischen Gesetzgebung Vertraege auf und beraten unsere Mandanten bei Verhandlung und Abschluss. Verstaendlich formuliert erarbeiten wir kompetent und effizient Vertraege für unterschiedliche Bereiche, wie zum Beispiel Bauvertraege, Kaufvertraege, Arbeitsvertraege, Miet – und Darlehnsvertraege.
Da sich während einer Trennung oft nur schwer ein gemeinsamer Nenner finden lässt, ist der im Vorfeld abgeschlossene Ehevertrag die ideale Lösung. Ehegatten koennen Ihre rechtlichen Verhaeltnisse in der Dominikanischen Republik durch Vertrag, d. h., durch einen sogenannten Ehevertrag (Guetertrennung) regeln. Der Ehevertrag ueber gueterrechtliche Verhaeltnisse, oder Regelungen zum nachehelichen Unterhalt, wird durch einen Notariatsakt aufgesetzt.
Unsere Kanzlei ist auf die Abfassung von Ehevertraegen nach dominikanischem Recht spezialisiert und Sie werden aufgrund unserer praktischen Erfahrung kompetent beraten.
Oftmals egeben sich eine Reihe von Moeglichkeiten, gerichtliche Streitigkeiten vor dominikanischen Gerichten durch alternative Konfliktloesungen zu vermeiden. Wir besprechen dies mit Ihnen und wir suchen dann gemeinsam nach der besten Vorgehensweise. Es gibt mehrere Wege Ihre Forderungen durch ueberzeugende Argumentation durchsetzen.
Die Onlinescheidung eignet sich für einvernehmliche Ehescheidungen und für Mandatserteilungen aus dem Ausland. Das Verfahren ist schnell und unkompliziert. Wenn Zugewinn, Unterhalt, Vermoegensteilung u.ä. zu klaeren sind, empfehlen wir vorab eine anwaltliche Erstberatung. Natuerlich fuehren wir auch streitige Scheidungen durch. Wir verfuegen ueber jahrelange Erfahrung und beraten Sie mit höchster Fachkompetenz.
Wenn Sie weitere Informationen
benoetigen, kontaktieren Sie uns bitte.
Beratungstermine koennen vor Ort in unserer Kanzlei in Sosua, telefonisch oder auch per WhatsApp durchgefuehrt warden.
Mitunter lassen saeumige Schuldner es bis zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen, einige reagieren auch dann nicht oder bekunden Ablehnung.
Wir sind von der ersten Beratung ueber alle außergerichtlichen Schritte bis hin zu einer Klage bei beharlichem Zahlungsverzug ein Ansprechpartner, bei dem Sie alle Leistungen aus einer Hand und mit juristischer Sicherheit erhalten.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage zu allen rechtlichen Belangen der Dominikanischen Republik. Rueckantwort von e-mail Anfragen innerhalb weniger Stunden.